Beratungsgespräch mit Dokumenten und Taschenrechner zur Förderplanung

Förderberatung: Staatliche Zuschüsse für dein Bauprojekt

Der Staat fördert energetische Sanierungen, Heizungstausch und barrierefreien Umbau mit Tausenden Euro Zuschuss. Die Förderlandschaft ist komplex: KfW, BAFA, Landesbanken und Kommunen bieten verschiedene Programme mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Wir prüfen, welche Förderungen du kombinieren kannst, und unterstützen dich bei der Antragstellung, damit du keinen Euro verschenkst.

Zuletzt aktualisiert: 19. März 2026
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Warum Förderberatung? Geld verschenken muss nicht sein

Viele Eigentümer verschenken Tausende Euro, weil sie die Fördermöglichkeiten nicht kennen oder die Anträge zu spät stellen. Die wichtigste Regel: Förderanträge müssen vor Baubeginn gestellt werden. Bereits ein unterschriebener Handwerkervertrag gilt als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus. Genau hier helfen wir: Bevor du einen Auftrag vergibst, prüfen wir alle Förderprogramme, berechnen die maximale Förderung und unterstützen bei der Antragstellung. So startet dein Projekt erst, wenn die Förderzusage vorliegt.

KfW-Heizungsförderung: Grundförderung plus Boni

Das KfW-Programm 458 fördert den Heizungstausch mit einer Grundförderung von 30 Prozent für Wärmepumpen, Pelletheizungen, Solarthermie und Wärmenetze. Hinzu kommen der Klimageschwindigkeitsbonus (16 Prozent beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung beziehungsweise einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung) und ein gestaffelter Einkommensbonus: 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro, darüber entfällt er. Die Bonusse sind kombinierbar, gedeckelt auf 70 Prozent, bei niedrigen Einkommen bis 80 Prozent. Förderfähig sind maximal 28.000 Euro Kosten für die erste Wohneinheit. Diese Sätze ändern sich mit jeder Förderrichtlinien-Anpassung, zuletzt zum 21. Juli 2026, wir prüfen deshalb den jeweils aktuellen Stand vor jedem Antrag.

BAFA-Förderung: Dämmung, Fenster und Anlagentechnik

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Fassadendämmung, Dachdämmung, Kellerdeckendämmung, Fenstertausch und Türenaustausch. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) eines zertifizierten Energieberaters erhöht sich der Zuschuss auf 20 Prozent und die förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro. Das bedeutet: bis zu 12.000 Euro Zuschuss für Dämmmaßnahmen und Fenster. Auch Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch) wird mit 15 Prozent gefördert.

KfW-Effizienzhaus: Förderung für Komplettsanierungen

Wer sein Gebäude umfassend zum KfW-Effizienzhaus saniert, kann über das KfW-Programm 261 einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss erhalten, bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen (Effizienzhaus-Stufe, Nachhaltigkeitsklasse, mögliche Zusatzboni für besonders schlecht sanierte Gebäude oder serielle Sanierung) und ist in der Spitze auf 40 Prozent gedeckelt. Voraussetzung: Ein Energieberater muss die Sanierung planen und die Durchführung begleiten. Weil sich die genaue Zusammensetzung der Boni immer wieder ändert, rechnen wir sie für dein konkretes Vorhaben durch, statt mit einer pauschalen Zahl zu werben.

Barrierefreier Umbau: Pflegekasse und KfW

Der zuschussbasierte KfW-Investitionszuschuss 455-B für Barrierereduzierung ist aktuell geschlossen, die Fördermittel für 2026 sind ausgeschöpft, neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Verfügbar bleibt der Pflegekassen-Zuschuss nach § 40 Absatz 4 SGB XI für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person, bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt anteilig bis zu 16.720 Euro insgesamt. Außerdem gibt es weiterhin den KfW-Kredit 159 Altersgerecht Umbauen als zinsgünstiges Darlehen. Wir prüfen bei deinem Projekt, welcher Weg gerade offen ist.

Budget 2026: Warum du jetzt handeln solltest

Das Förderbudget für energetische Gebäudesanierung sinkt 2026 von 15,3 auf ca. 12 bis 12,6 Milliarden Euro. Betroffen sind vor allem Komplettsanierungen zum Effizienzhaus. Die Heizungsförderung (KfW 458) läuft zwar ohne Einschränkungen weiter, aber die Mittel sind begrenzt. Wenn das Jahresbudget ausgeschöpft ist, werden Anträge erst im Folgejahr bewilligt. Unser Rat: Stelle deinen Förderantrag so früh wie möglich. Je früher du dein Projekt angehst, desto sicherer ist die Förderung. In deiner kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir die Förderfähigkeit und berechnen den voraussichtlichen Zuschuss.

Deine Vorteile bei Clivono

Alle Programme im Blick

KfW, BAFA, Landesbanken, Kommunen und Pflegekassen: Wir prüfen alle Fördertöpfe und finden die optimale Kombination.

Antragstellung vor Baubeginn

Wir stellen sicher, dass alle Anträge rechtzeitig eingereicht werden, bevor du einen Handwerkervertrag unterschreibst.

Energieberatung inklusive

Viele Programme erfordern einen BAFA-gelisteten Energieberater. Wir ziehen zertifizierte Fachleute hinzu.

Kostenlos in der Ersteinschätzung

Die Prüfung deiner Fördermöglichkeiten ist Teil unserer kostenlosen Ersteinschätzung. Keine versteckten Kosten.

Kosten im Überblick

Orientierungswerte inklusive Material und Arbeitsleistung. Konkrete Preise erhältst du in deiner kostenlosen Ersteinschätzung.

LeistungKosten
Heizungstausch (KfW 458)Zuschuss, Sätze wechseln
Dämmung & Fenster (BAFA BEG)Zuschuss, Sätze wechseln
Komplettsanierung (KfW 261)Kredit bis 150.000 €
Barrierefreier Umbau (KfW 455-B)Aktuell geschlossen
Pflegekasse (Wohnumfeld)Bis 4.180 € pro Person
Altersgerecht umbauen (KfW 159)Zinsgünstiger Kredit

Checkliste: Förderberatung

  • Vorhaben definieren: Was genau soll saniert oder umgebaut werden?
  • Keinen Vertrag unterschreiben: Fördermittel müssen vor Vertragsabschluss beantragt werden
  • Energieberater einschalten: Für iSFP-Bonus und KfW-Effizienzhaus zwingend erforderlich
  • Einkommensverhältnisse prüfen: der Einkommensbonus ist gestaffelt und ändert sich mit den Förderrichtlinien
  • Bestehendes Heizsystem dokumentieren: Art, Alter und Zustand für Geschwindigkeitsbonus
  • Programme kombinieren: KfW + BAFA + Landesförderung gleichzeitig nutzen (Doppelförderung ausgeschlossen)
  • Zeitplan erstellen: Förderbewilligung kann 4 bis 8 Wochen dauern
  • Verwendungsnachweis einplanen: Nach Abschluss Rechnungen und Nachweise einreichen

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Häufige Fragen zu Förderberatung

Muss ich den Förderantrag vor Baubeginn stellen?

Ja, zwingend. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Ein unterschriebener Kostenvoranschlag oder eine Auftragsbestätigung schließt die Förderung aus. Erst wenn die Förderzusage (oder Zuwendungsbescheid) vorliegt, darfst du den Auftrag vergeben. Planungs- und Beratungsleistungen (z.B. Energieberater) gelten nicht als Vorhabenbeginn.

Kann ich mehrere Förderprogramme kombinieren?

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Die KfW-Heizungsförderung (458) und ein KfW-Ergänzungskredit (358/359) können für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. BAFA-Förderung für Gebäudehülle und KfW-Heizungsförderung können für verschiedene Maßnahmen am selben Gebäude genutzt werden. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme aus zwei Töpfen ist nicht zulässig. Landesförderungen können oft ergänzend beantragt werden.

Brauche ich einen Energieberater?

Für den iSFP-Bonus (5 Prozent extra bei BAFA-Maßnahmen) und für KfW-Effizienzhaus-Förderung ist ein BAFA-gelisteter Energieeffizienz-Experte Pflicht. Für die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) ist kein Energieberater erforderlich, aber ein Fachunternehmen muss die fachgerechte Installation bestätigen. Wir empfehlen in jedem Fall eine Energieberatung, da der iSFP die Fördersumme deutlich erhöhen kann.

Wie lange dauert die Förderbewilligung?

Bei der KfW-Heizungsförderung (458) liegt die Bearbeitungszeit derzeit bei 4 bis 8 Wochen nach Antragstellung. BAFA-Anträge für Einzelmaßnahmen werden in 4 bis 12 Wochen bearbeitet. In Spitzenzeiten (Herbst, vor Förderstopps) kann es länger dauern. Wir empfehlen, den Antrag mindestens 3 Monate vor dem geplanten Baubeginn zu stellen.

Was passiert, wenn das Förderbudget ausgeschöpft ist?

Wenn das Jahresbudget eines Programms erschöpft ist, werden neue Anträge in der Regel auf das Folgejahr verschoben. Du verlierst den Anspruch nicht, aber die Auszahlung verzögert sich. In der Vergangenheit wurden einige Programme vorübergehend gestoppt (z.B. KfW-Effizienzhaus Anfang 2022). Deshalb empfehlen wir: Frühzeitig beantragen, solange Mittel verfügbar sind.

Welche Förderung bekomme ich für mein konkretes Projekt?

Das hängt von der Art der Maßnahme, deinem Einkommen, dem Gebäudealter und dem bestehenden Heizsystem ab. In deiner kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir alle Programme und berechnen den voraussichtlichen Zuschuss. Du erhältst eine konkrete Aufstellung, welche Förderungen du beantragen kannst und wie hoch der Zuschuss ausfällt.

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