Teil unseres Leitfadens zu Förderberatung

Sanierungsfahrplan (iSFP): Kosten, Förderung und was der Bonus seit Juli 2026 noch bringt

Was der individuelle Sanierungsfahrplan kostet, wie das BAFA die Beratung bezuschusst und warum der 5-Prozent-Bonus seit Juli 2026 erst ab 30.000 Euro greift.

Veröffentlicht am 15.08.2026 · 5 Minuten Lesezeit

Energieberater mit Wärmebildkamera vor einer Hausfassade in der Morgensonne

Wer eine energetische Sanierung plant, stößt früh auf vier Buchstaben: iSFP, der individuelle Sanierungsfahrplan. Lange galt er als sicherer Weg zu mehr Förderung. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln, und die verändern die Rechnung deutlich. Dieser Beitrag klärt, was der Fahrplan kostet, was er bringt und für wen er sich noch lohnt.

Was ein individueller Sanierungsfahrplan ist

Der iSFP ist das Ergebnis einer geförderten Energieberatung nach dem BAFA-Programm „Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude". Eine Beraterin oder ein Berater nimmt das Haus vor Ort auf, vom Dach über die Fenster bis zur Heizung, und erstellt daraus ein standardisiertes Dokument: den heutigen Zustand, ein Zielbild und aufeinander abgestimmte Maßnahmenpakete, angelegt auf einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren.

Der Fahrplan verpflichtet zu nichts. Er beantwortet aber die Frage, an der viele Sanierungen scheitern: Was kommt zuerst? Warum diese Reihenfolge über die Kosten entscheidet, steht in unserem Beitrag zur Sanierungsreihenfolge.

Wer den Fahrplan erstellen darf

Nicht jeder, der sich Energieberater nennt. Gefördert wird die Beratung nur, wenn eine Fachkraft aus der Energieeffizienz-Expertenliste sie durchführt. Diese Liste führt die Deutsche Energie-Agentur (dena) im Auftrag des Bundes in Abstimmung mit dem BAFA und der KfW; eingetragen sind mehr als 22.000 geprüfte Expertinnen und Experten. Die Suche nach Postleitzahl ist unter energie-effizienz-experten.de frei zugänglich.

Was die Energieberatung kostet

Feste Honorare gibt es nicht, die Preise hängen von Gebäude, Umfang und Region ab. Die Verbraucherzentrale nennt als Orientierung einen Eigenanteil von in der Regel 700 bis 1.500 Euro, nachdem die Förderung abgezogen ist. Rechnet man den maximalen Zuschuss von 650 Euro hinzu, liegen die Gesamthonorare für ein Ein- oder Zweifamilienhaus überschlägig zwischen 1.350 und 2.150 Euro. Das ist eine Näherung, aufwändige Gebäude können darüber liegen.

Wie die Beratung selbst gefördert wird

Das BAFA übernimmt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars: höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, höchstens 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten einmalig bis zu 250 Euro zusätzlich, wenn der Fahrplan in der Eigentümerversammlung erläutert wird.

Zur Einordnung die Vorgeschichte: Bis zum 7. August 2024 lag der Zuschuss bei 80 Prozent, gedeckelt auf 1.300 beziehungsweise 1.700 Euro. Dann hat das Bundeswirtschaftsministerium ihn aus Haushaltsgründen halbiert. Wer ältere Ratgeber liest, findet dort noch die alten Zahlen.

Der iSFP-Bonus: das gilt seit dem 21. Juli 2026

Der eigentliche Grund für viele Fahrpläne war lange der Bonus: Wer eine Einzelmaßnahme umsetzt, die im iSFP steht, erhielt 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss, und zwar ab dem ersten Euro. Diese Regel wurde mehrfach geändert:

  • Seit der BEG-Reform Ende Juli 2022 gibt es den Bonus nicht mehr für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus.
  • Beim Austausch der Heizung gibt es keinen iSFP-Bonus; der Heizungstausch ist ein eigenes Förderprogramm mit eigenen Boni.
  • Seit dem 21. Juli 2026 greift der Bonus nur noch, wenn die förderfähigen Kosten über einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro liegen, und nur auf den Anteil darüber. Bei Mehrfamilienhäusern liegt die Schwelle entsprechend höher. Für Anträge bis zum 20. Juli 2026 galt noch das alte Recht.

Unverändert bleibt der zweite Vorteil: Mit iSFP verdoppeln sich die förderfähigen Höchstkosten für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro. Die Grundförderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle, etwa Dämmung oder neue Fenster, beträgt 15 Prozent.

Ohne iSFPMit iSFP
Grundförderung Gebäudehülle15 %15 %
Bonuskeiner5 Punkte, nur auf Kosten über 30.000 €
Höchstkosten 1. Wohneinheit30.000 €60.000 €

Ein Rechenbeispiel: Eine Dach- und Fassadendämmung kostet 45.000 Euro. Ohne iSFP sind nur 30.000 Euro anrechenbar, der Zuschuss beträgt 4.500 Euro. Mit iSFP zählen die vollen 45.000 Euro: 15 Prozent darauf sind 6.750 Euro, dazu 5 Prozent auf die 15.000 Euro oberhalb der Schwelle, also 750 Euro. Zusammen 7.500 Euro, ein Plus von 3.000 Euro. Der größere Hebel ist heute die Verdopplung der Höchstkosten, nicht der Bonus selbst.

Wann sich der iSFP lohnt und wann nicht

Die Zahlen oben sind belegt, die folgende Abwägung ist unsere Einschätzung aus der Projektpraxis.

Der Fahrplan lohnt sich, wenn Sie in den nächsten Jahren mehrere Maßnahmen planen oder eine große: Ab rund 30.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit holen Bonus und verdoppelte Höchstkosten die Beratungskosten meist mehrfach wieder herein. Er lohnt sich auch, wenn Sie noch gar nicht wissen, wo Sie anfangen sollen, denn genau dafür wurde er gemacht.

Rein finanziell lohnt er sich nicht, wenn nur eine einzelne Maßnahme unter 30.000 Euro ansteht, denn dort greift der Bonus seit Juli 2026 nicht mehr. Dasselbe gilt, wenn ausschließlich der Heizungstausch geplant ist. Ob bei Ihnen die Einzelmaßnahme oder das große Paket der bessere Weg ist, wägen wir im Beitrag Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung ab; einen Überblick über alle Programme gibt unsere Förderübersicht.

Fahrplan und Umsetzung aus einer Hand

Den iSFP erstellt eine unabhängige Energieeffizienz-Expertin oder ein Experte. Die Umsetzung übernehmen wir als Generalunternehmer: Wir führen und koordinieren Dämmung, Fenster und Haustechnik, Sie haben einen Ansprechpartner, einen Vertrag und eine Rechnung. Damit Anträge, Nachweise und Reihenfolge zu den Fristen der Programme passen, begleitet Sie unsere Förderberatung von der ersten Einschätzung bis zur Schlussrechnung.