Energetische Sanierung: Förderung 2026 durch KfW, BAFA und die BEG im Überblick
Bis zu 70 Prozent Zuschuss für die Heizung, 15 bis 20 Prozent für Dämmung und Fenster, Kredit 261 mit Tilgungszuschuss: welcher Förderweg 2026 wohin führt.
Veröffentlicht am 08.08.2026 · 7 Minuten Lesezeit

Wer eine Sanierung plant, trifft auf zwei Behörden, ein halbes Dutzend Programmnummern und viele Ratgeber, deren Zahlen nicht mehr stimmen. Zum 21. Juli 2026 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert, und mehrere Fördersätze haben sich geändert. Dieser Beitrag sortiert die Förderlandschaft nach dem Stand von August 2026.
Drei Wege, ein Programm
Fast alle Zuschüsse und Kredite für die energetische Sanierung laufen unter einem Dach, der BEG. Je nach Vorhaben ist eine andere Stelle zuständig:
| Vorhaben | Programm | Zuständig |
|---|---|---|
| Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung | BEG Einzelmaßnahmen | BAFA |
| Heizungstausch | Heizungsförderung, Zuschuss 458 | KfW |
| Komplettsanierung zum Effizienzhaus | Wohngebäude-Kredit 261 | KfW |
| Alternative über die Steuererklärung | § 35c EStG | Finanzamt |
Daneben existieren Landes- und kommunale Programme, die sich teilweise kombinieren lassen. Die bleiben hier außen vor, gehören aber in jede konkrete Planung.
BAFA-Förderung: Dämmung, Fenster und Anlagentechnik
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zahlt das BAFA einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben: Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke, neue Fenster und Außentüren, Sonnenschutz. Auch Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen läuft über diesen Weg. Förderfähig sind bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 60.000 Euro.
Beim iSFP-Bonus hat die Reform die tiefste Spur hinterlassen: Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gibt es seit dem 21. Juli 2026 nur noch, wenn die förderfähigen Ausgaben beim Einfamilienhaus mindestens 30.000 Euro erreichen, und nur auf den Anteil oberhalb dieser Schwelle. Ein einzelner Fenstertausch für 20.000 Euro bekommt also 15 Prozent, nicht mehr 20.
Der Sanierungsfahrplan selbst wird weiter bezuschusst: 50 Prozent des Beratungshonorars, höchstens 650 Euro beim Ein- und Zweifamilienhaus. Wann er sich trotz des gedeckelten Bonus lohnt, steht in unserem Beitrag zum Sanierungsfahrplan.
KfW-Förderung für die Heizung: Zuschuss 458
Der Heizungstausch läuft nicht über das BAFA, sondern über die KfW, unter der Programmnummer 458. Die Bausteine nach der Reform:
| Baustein | Satz | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | für alle Antragsberechtigten |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Selbstnutzer, die eine alte Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen; Gas- und Biomasse-Zentralheizungen erst ab 20 Jahren |
| Einkommensbonus | 10 bis 40 % | Selbstnutzer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 50.000 Euro |
Gedeckelt ist die Summe bei 70 Prozent; nur mit dem höchsten Einkommensbonus (Einkommen bis 30.000 Euro) sind 80 Prozent möglich. Förderfähig sind für die erste Wohneinheit bis zu 28.000 Euro. Der frühere Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen ist mit der Reform entfallen.
Wichtig für die Terminplanung: Ab Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte, und die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit sinken um 750 Euro je Halbjahr (KfW-Angaben). Wer den Tausch ohnehin vorhat, verliert mit jedem Halbjahr Warten Geld.
KfW-Kredit 261: die Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Wer nicht einzelne Maßnahmen umsetzt, sondern das ganze Haus auf eine Effizienzhaus-Stufe bringt, nutzt den Wohngebäude-Kredit 261: bis zu 150.000 Euro zinsverbilligter Kredit je Wohneinheit. Der eigentliche Reiz liegt im Tilgungszuschuss, einem Teil der Kreditsumme, den Sie nicht zurückzahlen müssen: je nach erreichter Stufe und Klasse 5 bis 25 Prozent, dazu 10 Prozentpunkte extra für Gebäude mit besonders schlechtem Ausgangszustand (Worst Performing Building) und 15 Prozentpunkte für serielle Sanierung (KfW-Angaben, Stand August 2026).
Für Einzelmaßnahmen mit bereits zugesagtem Zuschuss gibt es außerdem den Ergänzungskredit 358/359 über bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit, bei einem Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro mit zusätzlich verbilligtem Zins. Ob Einzelmaßnahmen oder die Komplettsanierung der bessere Weg sind, hängt vom Gebäude und vom Budget ab; die Abwägung steht in unserem Beitrag Einzelmaßnahme oder Komplettsanierung.
Steuerliche Förderung: 20 Prozent über § 35c EStG
Es gibt einen dritten Weg, ganz ohne Förderantrag: die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Sie beträgt 20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre (7, 7 und 6 Prozent), höchstens 40.000 Euro je Objekt. Voraussetzung: Das Gebäude ist älter als zehn Jahre, Sie bewohnen es selbst, und das ausführende Fachunternehmen bescheinigt die Ausführung nach amtlichem Muster.
Entscheidend ist das Entweder-oder: Für dieselbe Maßnahme schließen Zuschüsse oder zinsverbilligte Kredite den Steuerbonus aus. Rechnen lohnt sich trotzdem, denn bei kleineren Maßnahmen liegt der Steuerbonus mit 20 Prozent über dem BAFA-Satz von 15. Die Details stehen in unserem Beitrag zur steuerlichen Förderung.
Der Fehler, der die ganze Förderung kostet
Zuschüsse von BAFA und KfW müssen vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Wer erst beauftragt und dann beantragt, geht leer aus; eine nachträgliche Bewilligung ist nicht vorgesehen. Nach unserer Einschätzung aus der Beratungspraxis ist das der Punkt, an dem privates Fördergeld am häufigsten verloren geht; eine Statistik dazu gibt es nicht.
Die zulässige Reihenfolge sieht so aus: Für den Antrag bei KfW und BAFA brauchen Sie einen Vertrag mit dem ausführenden Betrieb, dieser muss aber eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Er wird also erst wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt. Planung und Beratung dürfen vor dem Antrag stattfinden, die Ausführung nicht.
Welcher Weg für welches Vorhaben
- Einzelne Maßnahme an der Gebäudehülle: BAFA-Zuschuss; der iSFP-Bonus greift erst ab 30.000 Euro Investition.
- Heizungstausch: Zuschuss 458 der KfW, als Selbstnutzer mit Boni bis 70 Prozent.
- Ganzes Haus auf Effizienzhaus-Niveau: Kredit 261 mit Tilgungszuschuss, bei schlechtem Ausgangszustand mit Extra-Bonus.
- Ohne Förderantrag saniert oder Antrag nicht mehr möglich: für künftige Maßnahmen die Steuerermäßigung nach § 35c EStG prüfen.
Diese Zuordnung ist eine Orientierung, keine Beratung im Einzelfall: Welche Kombination bei Ihrem Gebäude das meiste herausholt, hängt von Zustand, Einkommen und Zeitplan ab.
Als Generalunternehmer übernehmen wir genau diese Sortierarbeit: Wir planen die Maßnahmen, stimmen den Ablauf mit dem Energieeffizienz-Experten ab und beauftragen die Fachbetriebe erst, wenn die Anträge gestellt sind. Sie haben einen Ansprechpartner, einen Vertrag und eine Rechnung. Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, klären wir in der Förderberatung.