Teil unseres Leitfadens zu Dach & Fassade

Dachsanierung Förderung 2026: KfW, BAFA und der Weg zum Zuschuss

Bis zu 20 Prozent BAFA-Zuschuss für die Dachdämmung, dazu KfW-Kredite: U-Wert-Anforderung 2026, iSFP-Bonus und warum der Antrag vor dem Auftrag stehen muss.

Veröffentlicht am 05.08.2026 · 6 Minuten Lesezeit

Frisch gedämmtes Steildach mit Unterspannbahn und Konterlattung in der Morgensonne

Für die Dachsanierung zahlt der Staat 2026 Zuschüsse von 15 bis 20 Prozent, dazu gibt es zinsgünstige KfW-Kredite und einen Steuerbonus. Gefördert wird allerdings nicht das neue Dach an sich, sondern die Dämmung, die dabei eingebaut wird. Wer diese Logik kennt und die Reihenfolge einhält, holt beim Einfamilienhaus bis zu 10.500 Euro Zuschuss heraus. Wer zuerst den Dachdecker beauftragt und dann nach Förderung fragt, geht leer aus.

Gefördert wird die Dämmung, nicht die Eindeckung

Die wichtigste Abgrenzung vorweg: Eine reine Neueindeckung, bei der alte Ziegel gegen neue getauscht werden, ist Instandhaltung. Dafür gibt es keine Bundesförderung. Förderfähig wird das Projekt erst, wenn das Dach gedämmt wird und danach den geforderten Wärmeschutz erreicht.

Dann allerdings dreht sich das Bild, denn mit der Dämmung wandert ein großer Teil des Gewerks in die förderfähigen Kosten. Das offizielle Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen zählt für Dachflächen unter anderem auf: Abbruch der alten Eindeckung einschließlich Asbest, Erneuerung der Lattung, Unterspannbahn und Dampfsperre sowie Ersatz von Teilen des Dachstuhls. Nach unserer Erfahrung werden darüber hinaus auch die neue Eindeckung, Dachrinnen und Spenglerarbeiten anerkannt, soweit sie für die Dämmmaßnahme erforderlich sind. Auch Gerüst, Baustelleneinrichtung und Entsorgung laufen als sogenannte Umfeldmaßnahmen mit.

Im Ergebnis entscheidet die Dämmung darüber, ob Sie auf weite Teile des Projekts einen Zuschuss erhalten oder auf gar nichts.

Der BAFA-Zuschuss: die Förderung für Einzelmaßnahmen

Zuständig für die Dachdämmung ist das BAFA über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM). Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, anerkannt werden bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit. Beim Einfamilienhaus sind das bis zu 4.500 Euro.

Pflicht ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Er erstellt vor dem Antrag die Technische Projektbeschreibung und bestätigt nach der Umsetzung, dass die Anforderungen eingehalten wurden. Wie sich der Zuschuss für das Dach in die übrigen Programme einordnet, steht in unserem Überblick zur Förderung der energetischen Sanierung.

Der iSFP-Bonus: fünf Prozentpunkte mehr

Liegt für Ihr Haus ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und ist die Dachdämmung darin vorgesehen, steigt die Förderung doppelt: Der Höchstbetrag der anerkannten Ausgaben verdoppelt sich auf 60.000 Euro je Wohneinheit, und es kommen fünf Prozentpunkte Bonus dazu. Seit der Richtlinienänderung vom Juli 2026 gilt der Bonus allerdings nur noch für den Anteil oberhalb von 30.000 Euro, die ersten 30.000 Euro bleiben beim Basissatz.

KonstellationAnerkannte AusgabenZuschuss beim Einfamilienhaus
Ohne iSFPbis 30.000 Euro15 Prozent, bis 4.500 Euro
Mit iSFPbis 60.000 Euro15 Prozent bis 30.000 Euro, 20 Prozent darüber, zusammen bis 10.500 Euro

Die 10.500 Euro sind unsere Beispielrechnung aus den amtlichen Sätzen. Der Fahrplan darf höchstens 15 Jahre alt sein, und der Bonus setzt mindestens 30.000 Euro Investition je Wohneinheit voraus. Wie der Fahrplan entsteht und was er kostet, steht in unserem Beitrag zum Sanierungsfahrplan.

Die technische Hürde: U-Wert 0,14

Gefördert wird die Dachdämmung nur, wenn das fertige Bauteil einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von höchstens 0,14 W/(m²K) erreicht. Zum Vergleich: Das Gebäudeenergiegesetz verlangt bei einer ohnehin anstehenden Sanierung nur 0,24 W/(m²K). Die Förderung setzt also deutlich mehr Dämmung voraus, als das Gesetz vorschreibt.

Nach unserer Einschätzung aus der Praxis heißt das beim Steildach meist: Zwischensparrendämmung plus zusätzliche Ebene, etwa eine Aufsparrendämmung oder aufgedoppelte Sparren. Die genaue Schichtenfolge rechnet der Energieeffizienz-Experte, denn der Nachweis verlangt eine U-Wert-Berechnung, die auch den Sparrenanteil berücksichtigt.

KfW: Kredit statt oder zusätzlich zum Zuschuss

Die KfW fördert das Dach auf zwei Wegen. Der Ergänzungskredit 358/359 flankiert den BAFA-Zuschuss: Wer einen Zuwendungsbescheid für die Einzelmaßnahme hat, kann bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit als Kredit aufnehmen, um die restlichen Kosten zu finanzieren. Der Bescheid darf beim Kreditantrag höchstens zwölf Monate alt sein. Haushalte mit bis zu 90.000 Euro Jahreseinkommen erhalten im Programm 358 einen zusätzlichen Zinsvorteil, wenn sie das Haus selbst bewohnen.

Der zweite Weg ist der Kredit 261: Er greift, wenn das Dach Teil einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus ist. Dann sind bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit möglich, und die KfW erlässt je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe einen Teil der Schuld als Tilgungszuschuss. Für eine reine Dachsanierung ist dieser Weg nicht gedacht, für eine ohnehin geplante Gesamtsanierung oft der bessere.

Förderung ohne Kredit: Zuschuss oder Steuerbonus

Wer keinen Kredit aufnehmen will, muss auf nichts verzichten. Der BAFA-Zuschuss ist keine Finanzierung, er wird nach Abschluss der Maßnahme direkt ausgezahlt. Daneben gibt es den Steuerbonus nach Paragraf 35c Einkommensteuergesetz: 20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre (7, 7 und 6 Prozent), höchstens 40.000 Euro je Objekt. Voraussetzungen sind ein über zehn Jahre altes, selbst genutztes Haus und die Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens.

Beides zusammen geht nicht: Wer den Zuschuss nimmt, kann dieselben Kosten nicht zusätzlich beim Finanzamt geltend machen. Wann sich welcher Weg rechnet, steht in unserem Beitrag zur steuerlichen Förderung.

Erst der Antrag, dann der Auftrag

Die teuerste Fehlannahme ist, dass sich die Förderung nachträglich beantragen lässt. Das Gegenteil ist richtig, und spätestens seit Anfang 2024 ist der Ablauf beim BAFA klar geregelt:

  1. Angebote einholen und den Energieeffizienz-Experten beauftragen.
  2. Den Vertrag mit dem ausführenden Betrieb schließen, aber nur mit einer Klausel, dass er erst mit der Förderzusage wirksam wird (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Dieser Vertrag muss bei Antragstellung vorliegen.
  3. Der Experte erstellt die Technische Projektbeschreibung, danach stellen Sie den Antrag online beim BAFA.
  4. Nach dem Zuwendungsbescheid haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung.
  5. Nach Abschluss und bezahlten Rechnungen reichen Sie den Verwendungsnachweis ein, erst dann wird ausgezahlt.

Ein Vertrag ohne Förderbedingung gilt als Vorhabenbeginn, und damit ist der Zuschuss unwiederbringlich verloren.

Was das für Ihr Projekt bedeutet

Als Generalunternehmer koordinieren wir bei einer Dachsanierung die Fachbetriebe, den Energieeffizienz-Experten und die Reihenfolge der Schritte. Sie haben einen Ansprechpartner, einen Vertrag und eine Rechnung, und der Vertrag enthält die Förderbedingung von Anfang an. Was eine Dachsanierung insgesamt kostet, haben wir im Beitrag zu den Kosten der Dachsanierung aufgeschlüsselt. Wie wir bei den Anträgen unterstützen, steht auf unserer Seite zur Förderberatung.