Fenster austauschen: Kosten je Fenster, Förderung 2026 und der richtige Zeitpunkt
Was neue Fenster je nach Material kosten, wann das BAFA 15 Prozent plus iSFP-Bonus zahlt, wie der Steuerbonus funktioniert und warum ohne Lüftungskonzept Schimmel droht.
Veröffentlicht am 11.08.2026 · 7 Minuten Lesezeit

Kaum eine Sanierungsmaßnahme wird so oft isoliert beauftragt wie der Fenstertausch. Das Angebot ist schnell eingeholt, die Montage in wenigen Tagen erledigt. Trotzdem lohnt es sich, vor der Unterschrift drei Dinge zu klären: was ein realistischer Preis ist, welche Förderung Sie mitnehmen können und was der Tausch mit der Feuchtigkeit im Haus macht.
Was kostet der Fenstertausch?
Ein Standardfenster kostet inklusive Einbau zwischen 500 und 1.500 Euro. Diese Spanne nennt das Beratungsportal co2online, und sie deckt sich mit unseren Baustellen. Wo ein Fenster innerhalb der Spanne landet, entscheiden vor allem Rahmenmaterial und Größe.
Die folgende Aufteilung ist unsere Einschätzung aus laufenden Projekten, keine erhobene Statistik. Belegt sind die Gesamtspanne und die Reihenfolge: Kunststoff ist am günstigsten, Holz-Aluminium am teuersten.
| Rahmenmaterial | je Standardfenster, eingebaut | Einordnung |
|---|---|---|
| Kunststoff | etwa 500 bis 900 Euro | pflegeleicht, der Standard im Wohnbau |
| Holz | etwa 700 bis 1.200 Euro | wohnliche Oberfläche, braucht Anstrichpflege |
| Holz-Aluminium | etwa 900 bis 1.500 Euro | Holz innen, Wetterschutzschale außen |
Mit der Größe steigt der Preis überproportional: Bodentiefe Elemente und Hebe-Schiebe-Türen liegen deutlich über der Spanne. Im Altbau kommen häufig Nebenarbeiten dazu, etwa neue Fensterbänke oder das Beiputzen der Laibung. Bei einem ganzen Haus entsteht so schnell ein fünfstelliger Betrag, und genau deshalb gehört die Förderfrage geklärt, bevor der Auftrag unterschrieben ist.
Einbau nach RAL: woran Sie gute Montage erkennen
Das beste Fenster nützt wenig, wenn an der Fuge zwischen Rahmen und Mauerwerk gepfuscht wird. Als Qualitätsmaßstab hat sich die Montage nach dem Leitfaden der RAL-Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren etabliert, in Angeboten kurz Montage nach RAL. Der Kern lässt sich in einem Satz merken: innen dichter als außen. Die Anschlussfuge wird in drei Ebenen ausgeführt: innen luftdicht verschlossen, in der Mitte gedämmt, außen schlagregendicht und zugleich so offen, dass Feuchtigkeit nach draußen entweichen kann. Dazu gehört eine mechanische Befestigung, die das Fenstergewicht in den Baukörper leitet. Bauschaum allein ist weder Befestigung noch Abdichtung.
Prüfen Sie das Angebot auf genau diese Punkte: Sind Dichtbänder oder Folien als eigene Position aufgeführt? Ist die Montage nach Leitfaden ausdrücklich zugesagt? Ein Betrieb, der hier ausweicht, spart an der Stelle, die Sie nach dem Verputzen nie wieder sehen.
Die BEG-Förderung: 15 Prozent plus iSFP-Bonus
Der Staat bezuschusst den Fenstertausch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle, zuständig ist das BAFA. Stand August 2026 gilt für die erste Wohneinheit eines Wohngebäudes, bei weiteren Wohneinheiten sinken die Höchstgrenzen:
| ohne Sanierungsfahrplan | mit Sanierungsfahrplan (iSFP) | |
|---|---|---|
| Zuschuss | 15 Prozent | 15 Prozent, plus 5 Prozent auf den Anteil über 30.000 Euro |
| förderfähige Ausgaben | bis 30.000 Euro | bis 60.000 Euro |
| maximaler Zuschuss | 4.500 Euro | 10.500 Euro |
Den Bonus gibt es nur, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt und die förderfähigen Ausgaben im Antrag mindestens 30.000 Euro erreichen; die 5 Prozent gelten dabei nur für den Anteil oberhalb dieser Schwelle. Ein reiner Fenstertausch bleibt im Einfamilienhaus oft darunter, dann bleibt es bei 15 Prozent. Was der Fahrplan kostet und leistet, steht in unserem Beitrag zum Sanierungsfahrplan.
Die technische Bedingung: Die neuen Fenster dürfen einen U-Wert von 0,95 W/(m²K) nicht überschreiten, Dachflächenfenster 1,0. In der Praxis heißt das Dreifachverglasung. Zum Vergleich: Das Gebäudeenergiegesetz verlangt beim Fenstertausch ohnehin höchstens 1,3. Die Förderung setzt also bewusst über dem gesetzlichen Minimum an.
Zwei Formalien entscheiden über das Geld: Ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden sein, und der Förderantrag muss vor dem Beginn des Vorhabens gestellt sein. Einen Vertrag mit dem Betrieb dürfen Sie vorher nur unterschreiben, wenn er eine aufschiebende oder auflösende Bedingung für den Fall enthält, dass die Förderung nicht bewilligt wird. Wie die Fensterförderung in die übrigen Programme passt, steht in unserem Überblick zur Förderung energetischer Sanierung.
Der Steuerbonus als Alternative
Wer den Antragsweg scheut, kann den Fenstertausch stattdessen von der Steuer absetzen. Paragraf 35c EStG gewährt für energetische Maßnahmen am selbst genutzten Wohneigentum 20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre: je sieben Prozent in den ersten beiden Jahren, sechs Prozent im dritten, insgesamt höchstens 40.000 Euro je Objekt. Die Erneuerung von Fenstern ist im Gesetz ausdrücklich genannt.
Die Voraussetzungen: Das Gebäude ist älter als zehn Jahre, ein Fachunternehmen führt die Arbeiten aus und stellt eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus, die Rechnung wird überwiesen statt bar gezahlt. Ein Antrag vorab ist nicht nötig, der Bonus läuft über die Steuererklärung. Beides zusammen geht allerdings nicht: Für dieselbe Maßnahme schließt das Gesetz die Kombination mit öffentlichen Zuschüssen aus.
Warum neue Fenster Schimmel begünstigen können
Alte Fenster waren die kälteste Fläche der Gebäudehülle. Feuchtigkeit aus Kochen, Duschen und Atmen kondensierte an der Scheibe, sichtbar und lästig, aber kontrollierbar, solange man sie wegwischte. Zugleich tauschten die undichten Fugen nebenbei ständig Luft aus.
Neue Fenster beenden beides. Die Scheibe bleibt warm, die Fugen sind dicht. Die Feuchtigkeit verschwindet dadurch nicht, sie sucht sich die nächstkälteste Fläche, und das ist im ungedämmten Haus die Außenwand, bevorzugt Raumecken und die Wand hinter dem Schrank. co2online warnt ausdrücklich davor, dass sich das Kondensationsproblem durch neue Fenster im Altbau an kühle Mauerbereiche verschiebt, wo die Feuchtigkeit unbemerkt bleibt und zu Schimmel und Feuchteschäden führen kann.
Das ist kein Argument gegen neue Fenster. Es ist ein Argument dafür, den Tausch nicht isoliert zu denken, sondern zusammen mit der Frage, wie die Feuchtigkeit künftig aus dem Haus kommt.
Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
Genau dafür gibt es ein geregeltes Verfahren. Wird bei einer Sanierung mehr als ein Drittel der Fensterfläche erneuert, ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 gefordert. Es prüft, ob die verbleibenden Undichtigkeiten der Gebäudehülle ausreichen, um Feuchte abzuführen, oder ob eine nutzerunabhängige Lösung nötig ist, vom Fensterfalzlüfter bis zur Lüftungsanlage.
Verlassen Sie sich dabei nicht allein auf Disziplin: Empfohlen wird, je nach Feuchtelast, drei- bis fünfmal tägliches Stoßlüften für fünf bis zehn Minuten. Wer tagsüber außer Haus ist, schafft das schlicht nicht. Warum das Bad dabei der kritischste Raum ist, steht in unserem Beitrag zur Lüftung gegen Schimmel im Bad.
Der richtige Zeitpunkt
Drei Konstellationen aus der Praxis. Ist eine Fassadendämmung absehbar, planen Sie Fenster und Dämmung zusammen, damit die Anschlüsse und die Laibungsdämmung aufeinander abgestimmt sind. Ist keine Dämmung geplant, bleibt der Tausch trotzdem sinnvoll, denn über veraltete Fenster gehen bis zu 15 Prozent der Heizenergie verloren; dann gehört aber das Lüftungskonzept zwingend dazu. Und sind nur einzelne Fenster defekt, sprechen Sie vor der Reparatur kurz über das Gesamtbild, damit ein späterer geförderter Komplettaustausch nicht verbaut wird.
Ein Ansprechpartner statt drei Gewerke
Ein sauberer Fenstertausch berührt mehr als das Fenster selbst: die Montage, die Innenlaibung, gegebenenfalls die Lüftung und den Förderantrag. Als Generalunternehmer beauftragen und koordinieren wir die Fachbetriebe und binden den Energieeffizienz-Experten ein. Sie haben einen Ansprechpartner, einen Vertrag und eine Rechnung. Was wir dabei übernehmen, steht auf unserer Seite zu Fenstern und Türen.