Fassadendämmung: Kosten, Systeme und wann sie sich rechnet
Kerndämmung ab 25 Euro, WDVS ab 160 Euro je Quadratmeter: was Fassadendämmung kostet, welche Pflicht das GEG auslöst und wann sich die Investition rechnet.
Veröffentlicht am 11.08.2026 · 7 Minuten Lesezeit

Wer Angebote für eine Fassadendämmung einholt, bekommt Preise zwischen 25 und 300 Euro je Quadratmeter genannt. Beide Zahlen können stimmen. Der Unterschied liegt nicht im Verhandlungsgeschick, sondern im System. Und im Ruhrgebiet gehört vor jedes Angebot eine Frage, die zu selten gestellt wird: Was steckt eigentlich hinter dem Klinker?
Was kostet eine Fassadendämmung?
Über ungedämmte Außenwände verliert ein Altbau bis zu 35 Prozent seiner Heizwärme. Eine Fassadendämmung holt einen großen Teil davon zurück, rund 19 Prozent der Heizenergie (Zahlen: co2online, Stand September 2025). Was sie kostet, hängt fast vollständig davon ab, welcher der drei Wege für Ihr Haus infrage kommt:
| System | Kosten je Quadratmeter | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Kerndämmung (Einblasdämmung) | 25 bis 60 Euro | zweischaliges Mauerwerk mit mindestens 4 cm Hohlraum |
| Wärmedämmverbundsystem (WDVS) | 160 bis 200 Euro | tragfähiger Untergrund, Gerüst |
| Vorgehängte hinterlüftete Fassade | 180 bis 300 Euro | Unterkonstruktion, Fachplanung inklusive Brandschutz |
Alle Angaben sind Gesamtkosten inklusive Montage und stammen von co2online. Dämmstoff, Dämmstärke, Gerüst und der Zustand der alten Fassade verschieben den Preis innerhalb der Spannen. Wie sich die Fassade in die übrigen Maßnahmen am Haus einordnet, zeigt unser Überblick über die Sanierungsmaßnahmen.
Kerndämmung: der günstigste Weg beim zweischaligen Mauerwerk
Viele ältere Häuser haben zwei Mauerschalen mit einer Luftschicht dazwischen. Diese Hohlschicht lässt sich nutzen: Der Fachbetrieb bohrt Löcher in die Fugen, bläst Dämmstoff ein und verschließt die Bohrungen wieder. Ein Gerüst ist meist nicht nötig, bei einem Einfamilienhaus ist die Arbeit oft an einem Tag erledigt.
Voraussetzung ist ein Hohlraum von mindestens vier Zentimetern. Die Grenze der Methode liegt in der Dämmstärke: Mehr als der Hohlraum hergibt, geht nicht, üblich sind vier bis acht Zentimeter. Wo das nicht reicht, wird die Kerndämmung mit einem WDVS oder einer Innendämmung kombiniert.
Die Klinker-Frage im Ruhrgebiet
Klinker und Verblendmauerwerk prägen hier ganze Straßenzüge. Nach unserer Erfahrung aus Projekten in der Region sind gerade diese Fassaden häufig zweischalig gebaut, die Sichtschale steht vor der tragenden Wand (das ist eine Einschätzung aus der Praxis, keine belegte Statistik).
Bevor ein WDVS den Klinker unter Putz verschwinden lässt, sollte deshalb jemand nachsehen. Eine Bohrung und ein Endoskop genügen, um zu klären, ob eine Hohlschicht vorhanden und wie breit sie ist. Ist sie nutzbar, erhält die Kerndämmung das Gesicht des Hauses und kostet einen Bruchteil. Erst wenn der Hohlraum fehlt oder zu schmal ist, wird das WDVS zur richtigen Wahl.
WDVS und Vorhangfassade: wenn kein Hohlraum da ist
Beim Wärmedämmverbundsystem werden Dämmplatten auf die Außenwand geklebt oder gedübelt, darüber kommen Armierungsgewebe und Putz. Es ist der verbreitetste Weg für Fassaden ohne nutzbaren Hohlraum. Ab einem Geschoss ist ein Gerüst nötig, das im Angebot enthalten sein muss.
Die vorgehängte hinterlüftete Fassade trennt Dämmung und Wetterschutz: Auf einer Unterkonstruktion sitzt eine Verkleidung aus Holz, Schiefer oder Metall, dazwischen bleibt ein Luftspalt. Sie ist die teuerste Lösung, bietet dafür die größte gestalterische Freiheit und braucht wegen des Brandschutzes eine Fachplanung.
Wo weder Hohlraum noch Außendämmung möglich sind, etwa beim Denkmalschutz, bleibt die Innendämmung als sorgfältig zu planende Ausweichlösung.
Was das Gesetz verlangt
Eine allgemeine Dämmpflicht für die Fassade gibt es nicht. Aber: Wer mehr als zehn Prozent der Fassadenfläche verändert, und dazu zählt schon die Erneuerung des Außenputzes, muss die betroffene Wand anschließend auf einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K) bringen. Die Regel stammt aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG); nach der jüngsten Reform heißt das Gesetz Gebäudemodernisierungsgesetz, die Anforderung steht dort unverändert in § 48 mit Anlage 7.
Praktisch bedeutet das: Wenn der Putz ohnehin fällig ist, steht das Gerüst schon und die Dämmung ist Pflicht. Das ist der Moment, in dem die Rechnung am besten aussieht.
Förderung: Zuschuss vom BAFA oder Steuerbonus
Für die Dämmung der Außenwände gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Zuschuss vom BAFA: 15 Prozent der förderfähigen Kosten, anrechenbar bis 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, also höchstens 4.500 Euro. Gefördert werden Bestandsgebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, steigt die Kostengrenze auf 60.000 Euro; den iSFP-Bonus von 5 Prozent gibt es nach der im Juli 2026 geänderten Richtlinie allerdings erst ab 30.000 Euro förderfähigen Kosten und nur auf den Betrag darüber (Stand: BAFA, August 2026).
Drei Regeln entscheiden über Zusage oder Ablehnung: Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Arbeiten beginnen. Ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden. Und die Dämmung muss strengere Dämmwerte erreichen, als das Gesetz verlangt. Alternativ gibt es den Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre, höchstens 40.000 Euro je Objekt, für selbst genutzte Gebäude, die älter als zehn Jahre sind. Zuschuss und Steuerbonus schließen einander für dieselbe Maßnahme aus. Welche Programme sich wie kombinieren lassen, steht in unserem Beitrag zur Förderung der Altbausanierung.
Wann sich die Dämmung rechnet: eine ehrliche Rechnung
Die Musterrechnung von co2online: Ein Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern Wohnfläche, Baujahr 1983, Gasheizung, spart durch eine Fassadendämmung rund 440 Euro Heizkosten im Jahr. Für die Kosten nehmen wir 140 Quadratmeter Fassadenfläche an (Rechenannahme, kein Messwert).
Kerndämmung: 3.500 bis 8.400 Euro, nach 15 Prozent Zuschuss etwa 3.000 bis 7.100 Euro Eigenanteil. Weil die Dämmstärke im Hohlraum begrenzt ist, rechnen wir vorsichtig mit 300 statt 440 Euro Ersparnis im Jahr (eine Einschätzung, kein Messwert). Dann ist das Geld nach 10 bis 24 Jahren wieder drin, bei einer Lebensdauer der Dämmung von 40 Jahren und mehr.
WDVS: 22.400 bis 28.000 Euro, nach Zuschuss etwa 19.000 bis 23.800 Euro. Bei 440 Euro Ersparnis im Jahr sind das über 40 Jahre. Ehrlich gesagt: Allein über die Heizkostenersparnis rechnet sich ein WDVS bei heutigen Energiepreisen kaum vor dem Ende seiner Lebensdauer. Es rechnet sich dann, wenn Putz oder Anstrich ohnehin anstehen, denn Gerüst und Putzarbeiten fallen in diesem Fall sowieso an, und nur die Mehrkosten der Dämmung zählen. Steigende Energiepreise und der Wertzuwachs des Hauses sind dabei nicht eingerechnet, weil sich beides seriös nicht beziffern lässt. Wo die Fassade im Budget einer größeren Sanierung liegt, zeigt unser Überblick über die Sanierungskosten.
Wenn Sie die Fassade angehen wollen, übernehmen wir das als Generalunternehmer: Wir übernehmen Gerüstbau und Fassadenarbeiten, binden die Energieeffizienz-Expertin oder den Experten ein und achten darauf, dass der Förderantrag vor der Beauftragung gestellt ist. Sie haben einen Ansprechpartner, einen Vertrag und eine Rechnung. Was dazu gehört, steht auf unserer Seite zu Dach und Fassade.