Teil unseres Leitfadens zu Komplettsanierung

Elektroinstallation im Altbau erneuern: Kosten im Einfamilienhaus und wann die alte Elektrik raus muss

Zwei Adern ohne Schutzleiter, Stoffummantelung, kein FI: woran Sie veraltete Elektrik erkennen, was die Erneuerung im Einfamilienhaus kostet und wann sie ansteht.

Veröffentlicht am 06.08.2026 · 5 Minuten Lesezeit

Offene Schlitze mit neuen Leerrohren in einer Altbauwand, Werkzeug auf dem Boden im Streiflicht

Die Elektroinstallation ist das Gewerk, dessen Zustand im Alltag unsichtbar bleibt. Der Strom kommt aus der Steckdose, egal ob die Leitung dahinter aus dem Jahr 1965 stammt oder aus diesem Jahrzehnt. Genau das macht die Sache tückisch: Eine alte Heizung fällt irgendwann aus, ein undichtes Dach zeigt Flecken, eine alte Elektrik funktioniert scheinbar normal, bis sie gefährlich wird. Dieser Beitrag zeigt, woran Sie eine Installation am Ende ihrer Zeit erkennen, was heute vorgeschrieben ist und mit welchen Kosten Sie im Einfamilienhaus rechnen sollten.

Drei Warnzeichen, die auf eine Installation von gestern deuten

Zwei Adern statt drei. Bis Mai 1973 war in Deutschland die sogenannte klassische Nullung zulässig: Leitungen mit nur zwei Adern, ohne separaten Schutzleiter. Seitdem ist diese Bauweise für neue Anlagen und Erweiterungen unzulässig. In einer zweiadrigen Installation fehlt die dritte Ader, über die im Fehlerfall der Strom sicher abfließt; ein defektes Gerät kann dann sein Gehäuse unter Spannung setzen.

Stoffummantelte Leitungen. Leitungen mit Textilgewebe oder Gummiisolierung stammen aus der Zeit, bevor sich Kunststoffisolierungen durchsetzten. Ihre Isolierung versprödet über die Jahrzehnte und bröselt bei Berührung ab. Wo solche Leitungen auftauchen, ist die Installation nicht reparaturbedürftig, sondern austauschreif.

Kein FI-Schutzschalter. Ein Blick in den Zählerkasten genügt, ohne dass Sie etwas anfassen müssen: Fehlt dort ein Schalter mit Prüftaste, beschriftet mit FI oder RCD, gibt es keinen Fehlerstromschutz. Der FI trennt den Stromkreis in Sekundenbruchteilen, wenn Strom einen falschen Weg nimmt, etwa durch einen Menschen.

Dazu kommen leisere Zeichen: Schmelzsicherungen zum Schrauben, Sicherungen, die bei Wasserkocher plus Toaster auslösen, und Mehrfachsteckdosen in jedem Raum, weil die Anlage für den heutigen Gerätebestand nie geplant war.

Was eine Elektroinstallation heute leisten muss

Der Maßstab für neue und wesentlich geänderte Anlagen ist die DIN VDE 0100-410. Sie verlangt Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) mit höchstens 30 Milliampere Bemessungsdifferenzstrom für Steckdosenstromkreise bis 32 Ampere, für Stromkreise im Außenbereich und, seit der Ausgabe 2018, auch für Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen. Die Übergangsfrist für die alte Fassung endete im Juli 2020; wer heute erneuert, baut nach diesem Stand.

Dazu kommt die Mindestausstattung nach DIN 18015-2: je nach Wohnfläche drei bis sieben Stromkreise für Steckdosen und Beleuchtung, dazu eigene Stromkreise für Großgeräte wie Herd, Geschirrspüler oder Waschmaschine. Eine Anlage aus den Siebzigern mit vier Sicherungen für das ganze Haus ist davon weit entfernt.

Auch die Leitungswege sind heute geordnet: Fachbetriebe verlegen neue Leitungen in festen Zonen, senkrecht und waagerecht in definierten Abständen zu Ecken, Decke und Boden. Wer später ein Regal aufhängt, kann absehen, wo keine Leitung verläuft. In Altbauten liegen Leitungen dagegen oft quer in der Wand, dort, wo es beim Bau gerade praktisch war.

Müssen Sie sofort handeln? Der Bestandsschutz

Eine generelle Pflicht, alte Anlagen nachzurüsten, gibt es nicht. Die Norm gilt für neue Anlagen und wesentliche Änderungen; eine Anlage, die den Regeln ihrer Bauzeit entspricht, darf grundsätzlich weiterbetrieben werden.

Der Bestandsschutz hat aber zwei Haken. Erstens endet er, sobald Sie ändern oder erweitern: Der geänderte Teil muss dann dem heutigen Stand entsprechen, und in einer zweiadrigen Anlage lässt sich kaum etwas sinnvoll erweitern. Zweitens schützt Bestandsschutz nur rechtlich, nicht physikalisch. Der FI-Schutzschalter fehlt genau in den Anlagen, die ihn am nötigsten hätten. Nach unserer Einschätzung ist bei einer Anlage, die seit den Siebzigern nicht angefasst wurde, eine Prüfung durch einen Elektrofachbetrieb überfällig, unabhängig davon, ob eine Sanierung ansteht.

Was kostet die Elektrosanierung im Einfamilienhaus?

Die folgenden Spannen sind Richtwerte aus aktuellen Fachveröffentlichungen (Stand 2025/2026). Sie ersetzen kein Angebot, ordnen aber die Größenordnung ein:

PostenRichtwert
Komplette Erneuerung, je Quadratmeter Wohnfläche80 bis 150 Euro
Aufwendige Fälle (bewohnt, verwinkelt, massive Wände)bis etwa 180 Euro je Quadratmeter
Einfamilienhaus mit 120 Quadratmeternrund 10.000 bis 18.000 Euro
Einfamilienhaus mit 150 Quadratmeternrund 12.000 bis 22.500 Euro
Zählerschrank mit Verteilung erneuernetwa 1.500 bis 3.000 Euro

Die Spanne erklärt sich vor allem über den Aufwand: Anzahl der Steckdosen und Stromkreise, Netzwerkverkabelung, Zustand der Wände und die Frage, ob im bewohnten Zustand gearbeitet wird. Eine Smart-Home-Verkabelung mit Bussystem liegt deutlich darüber; was dabei sinnvoll ist, zeigt unsere Seite zu Elektro und Smart Home.

Warum die Elektrik in die entkernte Phase gehört

Neue Leitungen brauchen Schlitze, und Schlitze bedeuten Stemmen, Staub und anschließend Putz. Deshalb gehört die Elektrosanierung in die Phase, in der das Haus ohnehin offen ist: nach dem Rückbau, vor Putz, Estrich und Trockenbau. Wer die Elektrik in ein fertig tapeziertes Haus legt, bezahlt jede Wand doppelt, einmal beim Öffnen und einmal beim Wiederherstellen.

In welcher Abfolge die Gewerke aufeinander aufbauen, steht in unserem Beitrag zur Reihenfolge der Gewerke. Und wenn die Wände offen sind, zeigt sich auch, was sonst noch im Haus steckt, von alten Leitungen bis zu Materialien, die gesondert entsorgt werden müssen; mehr dazu im Beitrag über Schadstoffe im Altbau.

Diese Arbeiten gehören in Fachhände

Bei der Elektrik ist die Grenze zum Selbermachen keine Empfehlung, sondern geltendes Recht: Nach Paragraf 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) dürfen Errichtung, Erweiterung und Änderung der elektrischen Anlage hinter dem Hausanschluss nur der Netzbetreiber oder ein Installationsunternehmen ausführen, das in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Dahinter steht kein Formalismus: Fehler an der Elektrik zeigen sich oft erst Jahre später, als Brand oder als Stromunfall.

Als Generalunternehmer beauftragen und koordinieren wir den eingetragenen Elektrofachbetrieb, stimmen die Schlitz- und Leitungsplanung mit den übrigen Gewerken ab und lassen uns Prüfprotokolle und Messwerte dokumentieren. Sie haben einen Ansprechpartner, einen Vertrag und eine Rechnung. Ob eine reine Elektrosanierung ansteht oder eine Kernsanierung, bei der die Elektrik ein Baustein von vielen ist, klären wir am Anfang, nicht auf der Baustelle.